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Pflegeberatung

Pflegeberatung

Wir bieten kostenlos und gemäß den Rahmenvereinbarungen nach § 45 SGB XI mit verschiedenen Krankenkassen, für pflegende Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungen in der häuslichen Umgebung und Pflegekurse an. Mit den individuellen Schulungen und Pflegekursen soll soziales Engagement im Bereich der Pflege gefördert und gestärkt, die Pflege und Betreuung erleichtert und verbessert sowie körperliche und seelische Behinderungen gemindert werden. Durch sie sollen ferner Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermittelt werden. 

Auf Grund der demographischen Entwicklung gewinnt die qualifizierte Betreuung Pflegebedürftiger durch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zunehmend an Bedeutung. Die Angebote an individuellen Schulungen und Kursen sollen deshalb Pflegende motivieren, die Pflege weiterhin auszuüben. 

Wer hat Anspruch auf eine professionelle Schulung/Pflegeberatung:

   Angehörige, die eine gebrechliche, behinderte oder langzeitkranke Person pflegen und
      begleiten oder dieses vor haben.

   Angehörige, die plötzlich mit einer Pflegesituation konfrontiert werden,

   Laien, die sich Pflegekenntnisse erwerben wollen bzw. testen wollen, ob sie eine 
      Pflege in der Familie übernehmen können,

   Laien, die ehrenamtlich im häuslichen Bereich pflegen wollen.

Welche Versicherten dürfen die Leistungen in Anspruch nehmen?

   Pflegekurse: Alle Personen, die an der Aufnahme einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit
      interessiert sind. Es werden verschiedene Kursreihen für Angehörige von 
      Demenzkranken und Grund- und Intensivkurse für Pflegende angeboten.

   Individuelle Schulungen: Neben den Versicherten der TK und DAK, sind individuelle Schulungen auch mit den
      Versicherten anderer Krankenkassen möglich. Bei Erbringung von Leistungen über die Barmer, dürfen nur Versicherte
      der Barmer diese Leistungen in Anspruch nehmen. Entweder der Versicherte oder die ehrenamtliche Pflegeperson
      muss bei der Barmer versichert sein. (Es ist erforderlich, dass der Versicherte bereits in eine Pflegestufe der
      Pflegeversicherung eingestuft ist.)

   Überleitungspflege: Es können alle Pflegebedürftigen mit ehrenamtlichen Pflegepersonen, die zumindest einen Antrag
      auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben, die Leistung erhalten, egal wo sie krankenversichert sind. Die Leistung muss im
      Krankenhaus erforderlich sein.

Ziele der Schulung/Pflegeberatung:

   pflegerische Fachkompetenz vermitteln,

   Selbstbewusstsein stärken,

   Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit unterstützen,

   Strategien für den umfassenden Umgang der Pflegesituation vermitteln,

   in der Pflegesituation liegende Probleme bewusst machen,

   die Fähigkeit zum Herbeiholen von Hilfe wecken und pflegen,

   Wertschätzung und Verbundenheit sinnlich erfahrbar machen,

   Entlastungsangebote schaffen.

Pflegekurse bzw. Basis-, Spezial- und Kompaktpflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

Die Kurse vermitteln den Pflegepersonen Kenntnisse für eine fachbezogene häusliche Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person. Es werden allgemeine Kurse für die Pflege pflegebedürftiger Erwachsene und Kinder sowie spezielle Kurse, z.B. für die Pflege Erkrankter an Schlaganfall, Morbus Parkinson, Demenz, den Atemwegen, Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden, durchgeführt. Bestandteil der Pflegekurse sind insbesondere auch Anleitungen zur aktivierenden Pflege. 

Individuelle Schulungen in der Häuslichkeit

Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der

Überleitungspflege

Die Pflegefachkraft bereitet die Angehörigen im Bereich der Überleitungspflege auf die Pflegesituation im Sinne einer speziellen individuellen Schulung/Beratung vor. Sie umfasst notwendige Veränderungsmaßnahmen im Wohnumfeld und den Bedarf von Hilfsmitteln. Die begründeten Vorschläge werden an die Pflegekasse weitergegeben. Die Schulung/Beratung wird in der stationären Pflegeeinrichtung, in der sich die zu pflegende Person befindet, oder in der Häuslichkeit im Beisein der Pflegeperson/Angehörigen durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt anschließend eine individuelle Schulung. Durch die Schulung/Beratung soll die Pflegeperson auf die zukünftigen pflegerischen und betreuerischen Aufgaben vorbereitet werden, um eine Überforderung vorzubeugen.

Des Weiteren helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung und geben Beratung

   zu Leistungsansprüchen und Kostenklärung bei Pflegekassen,

   zu Leistungsansprüchen und Kostenklärung bei Krankenkassen,

   zu Leistungsansprüchen und Kostenklärung bei Sozialämtern,

   in Fragen zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zur Heimunterbringung,

   zur Schulung pflegender Angehöriger,

   zur Begleitung Sterbender und zur Betreuung der Angehörigen,

   zur Prävention bei drohender Verwahrlosung,

   zum Hausnotruf,

   zu Essen und Trinken im Alter,

   zum Umgang von dementiell erkrankten Menschen.


Angebote zu ergänzenden Hilfen
Beratung
Leistung
Vermittlung
Hauswirtschaftliche Versorgung
(ohne Leistungen des SGB V, SGB XI, SGB XII)
X
X

Hausnotrufsystem
X

X
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
X
X
X
Essen auf Rädern
X

X
Wohnraumanpassung
X

X
kosmetische + medizinische Fußpflege
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X
Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie
X

X
Mobile Soziale Hilfsdienste

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X

Fahrdienste
X

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Ihr Ansprechpartner: Lars Döpke Pflegeberater Tel.: 03391 - 65 99 58