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Familienpflege (Häusliche Pflege & Haushaltshilfe)

Häusliche Pflege - RVO § 198

Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Abs. 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Haushaltshilfe - RVO § 199

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Kosten / Familienpflege

Familienpflege ist unter der Bezeichnung "Haushaltshilfe" eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Kur, Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Einige Kassen zahlen auch Haushaltshilfe bei Vorliegen einer akuten Erkrankung, ohne das Kinder im Haushalt leben.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arztes, dass sie (die haushaltsführende Person), aufgrund einer akuten Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen und ihre Kinder zu betreuen und deshalb eine "Haushaltshilfe" benötigen.

Die Bescheinigung des Arztes muss gut begründet sein. Sie sollte die nötige Stundenzahl der Hilfe pro Tag und die ungefähre Zeitdauer enthalten.

Der Gesetzgeber verlangt wie bei allen Leistungen im Gesundheitsbereich eine Zuzahlung von 10% der Kosten, min
destens 5 €, höchstens 10 € pro Tag.

Diese Zuzahlung entfällt bei Leistungen bei Schwangerschaft oder Geburt. Die Kassen zahlen keine Haushaltshilfe, wenn eine weitere Person im Haushalt gemeldet ist, die die Versorgung übernehmen könnte (z.B. der Vater).

Weitere Kostenträger sind Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Jugendhilfeträger und andere. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

Selbstverständlich können Sie die Leistungen der MediCuss GmbH auch privat in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an.

Familienpflege

Ihre Familie braucht Hilfe?

Wenn in einer Familie die Mutter* ausfällt, gerät der Familienalltag schnell ins Wanken.

Wir können Hilfe leisten bei:

   schwerer Erkrankung der Mutter

   Krankenhaus-, Kur-, oder Reha-Aufenthalt

   Körperlicher oder psychischer Überforderung

   Notsituationen bei Alleinerziehenden

   Besonderen Belastungen mit behinderten Kindern

   Risikoschwangerschaft

   Entbindung: Betreuung der Geschwisterkinder während des Krankenhaus- 
      aufenthaltes der Mutter oder Betreuung von Mutter und Kindern zu Hause

   Mehrlingsgeburten, Unterstützung der Mutter in den ersten Wochen

   Krankenhausaufenthalten von Kindern: wir versorgen die Geschwisterkinder, wenn
      Mutter oder Vater mitgehen ins Krankenhaus und in anderen Notlagen

*Der erziehende und haushaltsführende Elternteil hat im Krankeitsfall Anspruch auf Familienpflege. Natürlich kommen wir auch zu haushaltsführenden Vätern!